Ohne TÜV-Felgeneintragung drohen Strafen
FELGENEINTRAGUNG / ABE
Um mit Ihren neuen Wunschfelgen sicher durch den TÜV und ohne Strafe durch eine Polizeikontrolle zu kommen, müssen Sie einiges beachten. Angefangen bei der Felgeneintragung. Wir zeigen Ihnen auf was Sie achten sollten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Zuerst einmal muss Ihre Felge eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) besitzen. Diese müssen Sie nach der Montage dauerhaft mit sich führen. Wer Felgen ohne eine ABE fährt, kann mit Bußgeldern von bis zu 90 € und einem Punkt rechnen. Zusätzlich können Sie bei einem Unfall den Versicherungsschutz, aufgrund der fehlenden ABE, verlieren, was bei einem Unfall teure Folgen haben kann.
Ob die Felge für Ihr KFZ ohne eine weitere Felgeneintragung zugelassen ist, können Sie ebenfalls der ABE entnehmen. Leider kann man – besonders im Internet – leicht an Alufelgen kommen, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Sogenannte “Spinner” zählen dazu. Hier ist ein sich bewegender Aufsatz auf der eigentlichen Felge. Diese Felgenarten besitzen keine ABE und können auch keine bekommen, was eine Felgeneintragung unmöglich macht.
Die Felgeneintragung an sich kostet zwischen 35 € und 70 € und kann bei einer TÜV oder GTÜ Stelle vorgenommen werden. Je nachdem ob bei der Felgeneintragung ein Gutachten von Nöten ist, erhöht sich der Preis auf bis zu 120 € oder mehr, je nach Aufwand.